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AGB's

1. Geltungsbereich Die vorliegenden AGB’s sind für alle Lieferungen, Dienstleistungen und
Installationen von Smart Solar Systems GmbH gültig. Vorhandene und eigene
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Bestellers oder Käufers (nachfolgend «Kunde»
genannt) werden wegbedungen.


2. Gültigkeit von Offerten Angebote (Offerten) sind, sofern nichts anderes angegeben, ein
Monat ab Ausgabedatum gültig. Alle von Smart Solar Systems GmbH erstellten Offerten
und Offertunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche
Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht noch kommerziell
genutzt werden (Siehe 12. dieser AGB’s).


3. Preise Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nichts anderes ausdrücklich erwähnt,
rein netto exkl. MwSt. und in Schweizer Franken (CHF). Allfällige Preisänderungen auf
Grund von Währungsschwankungen, Technologiewandel sowie Preisänderungen von
Lieferanten bleiben vorbehalten - Trifft ein solcher Fall ein, kann Smart Solar Systems
GmbH gegen Belegung der höheren Kosten, die Mehrkosten in der Schlussrechnung
ausweisen und im Rahmen des damit verbundenen Auftrags einfordern.


4. Leistungsumfang Der Leistungsumfang ist in der Auftragsbestätigung respektive im
Werkvertrag festgelegt. Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen gelten als nicht
enthalten und werden zu den bei der Ausführung gültigen Preisen und zu einem
Stundenansatz von CHF 120.00 zusätzlich verrechnet.


5. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination Die Verantwortung für die
Koordination der verschiedenen Unternehmen im Bauvorhaben, wenn nicht von Smart
Solar Systems GmbH beauftragt, liegt beim Kunden resp. bei der Bauleitung. Mehraufwand
in Folge mangelnder Koordination wird separat nach Aufwand verrechnet, mindestens
jedoch CHF 300.00.


6. Mengenangaben im Angebot Die im Angebot aufgeführten Mengenangaben (Stk., m,
etc.) sind approximativ. Das heisst, sie können unter- oder überschritten werden, ohne
dass der Kunde Änderungsansprüche an die Einheitspreise geltend machen kann. Die
Mengenangaben gelten als Kalkulationsgrundlage für das von Smart Solar Systems GmbH
erstellte Angebot.


7. Lieferfristen/ Lieferung Angegebene Lieferfristen von Produkten und Materialien sind
unverbindliche Richtangaben. Massgebend sind die Herstellerangaben/
Lieferantenangaben, welche kurzfristig ändern können. Der Versand von Produkten und
Materialien erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die angegebenen oder vereinbarten
Liefertermine oder -fristen sind Richtwerte und freibleibend. Fixgeschäfte sowie
Verfalltagsgeschäfte im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR werden von Smart Solar Systems
GmbH nicht abgeschlossen. Smart Solar Systems GmbH ist jederzeit zu Teillieferungen
berechtigt und kann Teillieferungen in Rechnung stellen. Ist eine Lieferung nicht verfügbar,
weil Smart Solar Systems GmbH von eigenen Lieferanten nicht beliefert wurde oder der
Vorrat erschöpft ist, ist Smart Solar Systems GmbH berechtigt, in Qualität und Preis
gleichwertige Ware zu liefern. Ist Smart Solar Systems GmbH dies nicht möglich, kann er
vom Vertrag zurücktreten (Selbstbelieferungsvorbehalt). Lieferverzögerungen aufgrund
von Ereignissen höherer Gewalt oder anderen von Smart Solar Systems GmbH weder
vorhersehbaren noch zu vertretenden Umständen, welche die Lieferung unzumutbar
erschweren oder verunmöglichen (z.B. Betriebsstörungen oder Produktionsfehler im
Lieferwerk, Lieferverzögerungen des Lieferwerkes aus anderen Gründen, fehlerhafte
Zulieferung des Lieferwerkes, Transportstörungen und -schäden, Betriebsstörungen bei
Smart Solar Systems GmbH, Verzögerungen durch Einfuhr Zollabwicklung, behördliche
Massnahmen etc.) berechtigen Smart Solar Systems GmbH, entweder die Lieferfrist
angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche aus einer
Lieferverzögerung resultierenden Schadenersatzansprüche des Kunden sind
ausgeschlossen. Der Rücktritt von Kunden bei einem oder mehreren der in diesem

Abschnitt beschriebenen Gründe ist ausgeschlossen.


8. Termine Bei Bestellungen von Produkten gilt: Kann der Kunde die notwendigen
Voraussetzungen für eine termingerechte Erfüllung gemäss Vertrag nicht gewährleisten,
ist Smart Solar Systems GmbH seinerseits von der Einhaltung der vereinbarten Termine
entbunden. Weiter ist Smart Solar Systems GmbH berechtig, die entstandenen
Mehraufwände in der Planung, Koordination, fehlende Auslastung von Personal und
weitere dadurch entstandenen Schäden in Rechnung zu stellen.


9. Ausführungen von Arbeiten Smart Solar Systems GmbH legt den Zeitpunkt der
Ausführung mit dem Kunden gemeinsam fest. Werden Smart Solar Systems GmbH und der
Kunde sich mit dem Termin für die Ausführung nicht einig, unterbreitet Smart Solar
Systems GmbH dem Kunden schriftlich drei Terminvorschläge zur Ausführung, wovon der
Kunde verpflichtet ist, einen Termin innert nützlicher Frist anzunehmen. Lehnt der Kunde
auch die vorgeschlagenen Termine ab, hat Smart Solar Systems GmbH das Recht sofort
vom Vertrag zurückzutreten, bereits bestellte Produkte kostenpflichtig zurückzunehmen
gemäss diesen AGB’s §18 und kann Anspruch auf Schadenersatz für seine Aufwendungen
und den entgangenen Gewinn fordern. Der Kunde übergibt sämtliche erforderlichen
Grundlagen zur Planung und Arbeitsvorbereitung rechtzeitig an Smart Solar Systems
GmbH oder einen von ihm genannten Dritten. Vom Kunden erstellte Ausführungspläne
und Datenblätter vom Kunden besorgter Produkte sind Smart Solar Systems GmbH vor
Beginn der Arbeiten zu senden. Die Ausführungsplanung versteht sich als einmalige
Leistung. Aufwendungen durch Änderungen der Grundlagen wie Architektenpläne,
Produktewahl etc. werden nach effektivem Aufwand verrechnet. Bei Aufteilung in Etappen
behält sich Smart Solar Systems GmbH vor, Zuschläge in Rechnung zu stellen. Für den
Montagebeginn werden vom Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt resp. vorausgesetzt:
• Stockwerkweise respektive bei jedem Ventil und/ oder Entlüfter eines Radiators/
Bodenheizung freien Zugang.
• Genügend Platz im Technikraum und in allen Räumen, in denen Installationsarbeiten
durchgeführt werden. Ist der Platz infolge gelagerter oder aufgestellter Güter des Kunden
nicht frei, so behält sich Smart Solar Systems GmbH vor, in der Schlussrechnung eine
Wegräumpauschale, gemäss Abschnitt 5, pro Raum zu verrechnen.
• Beleuchtung in den Räumen, in denen Arbeiten ausgeführt werden, wenn nicht fest
vorhanden.
• Einen Werkplatz in den auszuführenden Arbeiten angemessener Grösse, in der Nähe des
Hauptinstallationsortes.
• Freier Zufahrtsweg zur Baustelle für Material- und Werkzeugablad.
• Falls von der Gemeinde vorgeschrieben, trägt der Kunde die Verantwortung und Kosten
für eine Strassensperre oder Verkehrskontrolle und die daraus resultieren Kosten.
• Werkleitungspläne, sowie Gebäudeinstallationspläne mit Wasser-, Elektro-, Gas,
Abwasser- und Heizungsinstallation.
• Smart Solar Systems GmbH übergibt die Baustelle besenrein. Für eine saubere
Endreinigung ist der Kunde selber verantwortlich. Werden Utensilien des Kunden im
Heizungsraum oder an Installationsorten verdreckt, so ist dies alleine dem Umstand
geschuldet, dass der Kunde die Utensilien nicht beiseite geräumt hat.
• Werden Arbeiten durch Haustiere erschwert (z.B. wenn ständig sämtliche Türen für den
Durchgang geschlossen werden müssen, damit die Tiere nicht fliehen), behält sich die
Smart Solar Systems GmbH das Recht vor, Mehraufwände in Rechnung zu stellen. Sollte es
in Zusammenhang mit Haustieren zu Verletzungen oder Schlimmerem an dem Tier oder
dem Mitarbeiter kommen, fällt die Verantwortung und dadurch entstehende Kosten voll
und ganz zu Lasten des Kunden respektive des Tierhalters.


10. Eigentumsvorbehalt Das Eigentum an Produkten und Materialien geht erst mit der
vollständigen Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Preises zuzüglich der allfälligen
Mehrkosten, auf den Kunden über. Smart Solar Systems GmbH ist zur Eintragung des
Eigentumsvorbehalts im Register ermächtigt, solange die Zahlung nicht vollständig
geleistet ist.


11. Abnahme, Prüfung und Mängelrüge Der Kunde ist verpflichtet, die von Smart Solar
Systems GmbH gelieferten Produkte, Materialien und Installationen sofort nach Erhalt
oder Abholung bzw. nach Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel sofort (innerhalb von
einem Tag nach der Entgegennahme) schriftlich anzuzeigen. Die sofortige Rügepflicht gilt
auch für alle Dienstleistungen. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren,
sind sofort nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde seine
Prüfungspflicht, gilt die Lieferung als vorbehaltlos akzeptiert. Sind Mängel berechtigt
angezeigt worden, hat Smart Solar Systems GmbH das Recht innert angemessene Zeit die

Mängelbehebung auszuführen oder dem Kunden eine Minderung vorzuschlagen.


12. Eigentums- und Immaterialgüterrecht Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an
allen von Smart Solar Systems GmbH erstellten Offerten, Dokumentationen, Projekten,
Zeichnungen, Schemata, Plänen, Programmierungen, Berechnungen und an sonstigen
Unterlagen bleibt bei Smart Solar Systems GmbH. Sie dürfen Drittpersonen, insbesondere
Mitbewerbern und potentiellen Kunden, nicht zugänglich gemacht oder abgegeben
werden. Im Übertretungsfalle ist Smart Solar Systems GmbH berechtigt, eine
Konventionalstrafe in der Höhe von 10% der Offertsumme einzufordern.


13. Solidarhaftung Sind mehrere Personen bei Auftragserteilung involviert oder hat eine
Gruppe einen Vertreter berechtigt einen Vertrag mit Smart Solar Systems GmbH zu
schliessen, haften alle involvierten Personen oder vertretenen Personen solidarisch.


14. Zahlungsbedingungen Die Zahlungsfrist beträgt, wenn nichts anderes vereinbart, 10
Tage rein netto ab Rechnungsdatum. Gerät der Kunde in Verzug, so hat Smart Solar
Systems GmbH Anspruch auf 5% Verzugszins sowie Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und
Gerichtskosten. Die Mahngebühr beträgt CHF 20.00 ab der zweiten Mahnung. Weiter ist
Smart Solar Systems GmbH berechtigt, sämtliche Leistungen unverzüglich und ohne
weitere Mitteilung einzustellen. Bereits erbrachte Leistungen und gelieferte Produkte
unterstehen dem Pfandrecht und können bei nicht Bezahlen der Rechnung
zurückbehalten, demontiert oder zurückgefordert werden. Die zusätzlich entstandenen
Kosten werden in vollem Umfang dem Kunden verrechnet. Erst mit der Bezahlung der
offenen Rechnung und den entstandenen Mehrkosten wird die Anlage wieder
eingeschaltet, Material freigegeben oder montiert. Ist der Kunde mit der Bezahlung in
Verzug, so hat Smart Solar Systems GmbH schliesslich das Recht, unverzüglich vom Vertrag
zurückzutreten. Informationen über Zahlungsverzug können an den Schweizerischen
Verband Creditreform oder andere Wirtschaftsauskunfteien weitergeleitet werden.


15. Abzahlungsvereinbarung Smart Solar Systems GmbH kann den Kunden für den Bezug
von Waren oder Dienstleistungen, anstelle der regulären Zahlung eine
Abzahlungsvereinbarung unterbreiten. Gerät der Kunde mit den Raten in Verzug, hat
Smart Solar Systems GmbH das Recht die Abzahlungsvereinbarung als nichtig zu erklären und kann den offenen Restbetrag inkl. aufgelaufener Zinsen, mit einer Zahlungsfrist von
10 Tagen, verrechnen. Die Rechte an den Zahlungen/ Raten kann Smart Solar Systems
GmbH veräussern und der Käufer wird dabei zum Neuen voll berechtigten
Anspruchsberechtigten. Grundvoraussetzung für einen Abzahlungsvertrag ist die
einwandfreie und gemäss Hersteller vorgeschriebene Wartung der Produkte und
ausgeführten Dienstleistungen. Bei Abzahlungsvereinbarungen verrechnet Smart Solar
Systems GmbH einen Zinssatz von 10% p.a.


16. Abtretungsverbot Dem Kunden ist es untersagt, Ansprüche aus dem Vertrag, den
vorliegenden AGB’s oder von vereinbarten Geschäften ohne das Einverständnis von Smart
Solar Systems GmbH an Dritte abzutreten.


17. Haftung Smart Solar Systems GmbH haftet nur für Sach- und Personenschäden, die
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Eine Haftung für jegliche
weiteren Schaden wird wegbedungen. Der Haftungsausschluss gilt auch für Fälle wie das
anbohren/ beschädigen von nicht sichtbaren Leitungen in Wänden, Decken und Böden,
fehlerhafte Bohrungen in Betonwänden aufgrund von Armierungseisen, Verstopfen von
Sanitärleitungen nach der Entleerung und Befüllung dieser Schäden durch kalkhaltiges
Wasser, die unmittelbar oder zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden, Schäden am
Heizverteilsystem durch das sachgemässe Spülen des Systems, Spannungsrisse in
Keramikteilen und Schäden die auf nicht in einwandfreiem Zustand bestehenden
Komponenten basieren. Des Weiteren haftet Smart Solar Systems GmbH nicht für
Einbussen in den Lebensbedingungen (vorübergehend kein fliessendes Wasser, kaltes
Wasser, keine Heizung), entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus
Ansprüchen Dritter sowie andere Folgeschäden. Schliesslich haftet Smart Solar Systems
GmbH auch nicht für Schäden, entstanden aufgrund höherer Gewalt wie z.B.
Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote, Terrorakte,
Energie- und Rohstoffmängel.


18. Notfälle/ Pikettdienst Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart, insbesondere in
einem gültigen Servicevertrag, gelten die folgenden Bedingungen. Sollte ein Einsatz eines
Servicemonteurs ausserhalb der Bürozeiten (08.00 – 17.00 Uhr), oder an Wochenenden
und allg. Feiertagen notwendig sein, wird eine Pikettpauschale von CHF 300.00 sowie eine
Anfahrtspauschal von CHF 180.00 pro Einsatz in Rechnung gestellt. Die Arbeitszeit wird mit
einem Ansatz von CHF 120.00 zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuschläge
verrechnet. (Zuschlag auf Stundenansatz: 17.00 - 20.00 Uhr & Samstag; 25%/ 20.00 - 07.00
Uhr; 50%/ Sonn- und Feiertage; 100%)


19. Rücknahme Wiederverkäufliche Lagerartikel in einwandfreiem, originalverpacktem
Zustand können nach vorheriger Absprache mit einem Abzug von mindestens 30% des
Verkaufspreises zurückgenommen werden. Die Weitergabe zusätzlicher
Lieferantenabzüge bleibt vorbehalten. Allfällige Kosten für Rücktransporte gehen zu
Lasten des Kunden. Artikel, welche spezifisch für den Kunden beschafft wurden, können
nicht zurückgenommen werden.


20. Diebstahl Nutzen und Gefahr von Produkten und Materialien gehen mit der
Entgegennahme der Lieferung, Einbau oder der Montage auf den Kunden über. Smart
Solar Systems GmbH haftet nicht für ausgeliefertes, montiertes oder eingebautes Material,
welches von Dritten entwendet wird. Die Kosten für den Materialersatz sowie allfällige
Ersatzbeschaffungskosten sind vom Kunden zu tragen.


21. Gewährleistung Die Gewährleistungsdauer für gelieferte Produkte beträgt, wenn das
OR nichts anderes vorsieht, 24 Monate ab Abnahme. Für Produkte- und
Materiallieferungen gelten die entsprechenden Gewährleistungsbedingungen der
Hersteller auch gegenüber dem Kunden. Die Gewährleistung beginnt nach Lieferung, mit
dem Abschluss der Leistungen von Smart Solar Systems GmbH nach Inbetriebsetzung oder
nach gültigem Übernahmeprotokoll. Bei nicht sachgemässem Umgang und/ oder
nichteinhalten des von Smart Solar Systems GmbH vorgeschriebenen Unterhalts und/oder
Leistungen an der Anlage durch Dritte schliesst Smart Solar Systems GmbH die künftige
Gewährleistung auf alle betroffenen Bestandteile und Installationen aus.


22. Datenschutz und Geheimhaltung Smart Solar Systems GmbH verpflichtet sich, die
Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten.
Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist, ist Smart Solar Systems GmbH berechtigt,
die Anlage des Kunden als Referenz gegenüber potentiellen Kunden zu verwenden. Die
notwendigen Auskünfte, für das Einholen von benötigten Bewilligungen von Behörden,
Versorger und Dritte jeglicher Art, dürfen von Smart Solar Systems GmbH ohne vorheriges
Nachfragen erteilt werden.


23. Kreditwürdigkeit und Bonitätsprüfung Smart Solar Systems GmbH behält sich das
Recht zur Ermittlung von Bonitäts- bzw. Ausfallrisiken und damit zur Wahrung seiner
berechtigten Interessen vor, Daten des Kunden im Vorfeld des Abschlusses oder bei
Abwicklung eines Vertrages an Behörden, Banken, sowie Unternehmen, die mit der
Schuldeintreibung oder der Kreditauskunft betraut sind (z.B. Creditreform), zu übermitteln
und zu diesen Zwecken Auskünfte über den Kunden einzuholen. Wird nach Vertragsschluss
eine Verschlechterung der finanziellen Lage des Kunden für Smart Solar Systems GmbH
erkennbar (z.B. Einleitung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen den Kunden
durch Dritte, inkl. Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder vergleichbaren Verfahrens
über den Kunden; Kunde nimmt Verhandlungen mit Gläubigern über einen
aussergerichtlichen Vergleich oder einen Zahlungsaufschub auf; Kunde stellt ein
Konkursbegehren resp. ein Begehren um Eröffnung eines vergleichbaren Verfahrens; etc.)
oder kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, ist
Smart Solar Systems GmbH berechtigt, weitere Lieferungen an ihn einzustellen und nur
noch Zug um Zug gegen Bezahlung der offenen und fälligen Rechnungen zu liefern
und/oder von jedem Vertrag zurückzutreten, unter welchem die Lieferung noch nicht
erfolgt ist. Der Kunde verpflichtet sich, Smart Solar Systems GmbH alle daraus
entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen.


24. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder eine
Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als
von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten
kommt.


25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Diese AGB unterstehen Schweizerischem
Recht, unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts und des Wiener
Kaufrechts. Unter Vorbehalt der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen für Verträge mit
Konsumenten, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesen AGB der Sitz von Smart Solar Systems GmbH.

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